Nur eingeschriebene Studenten sind versichert
Studenten stehen nur dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie offiziell eingeschrieben sind. Der Besuch von Uni-Veranstaltungen ohne Immatrikulation reicht nicht aus, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden hat. (mehr …)